Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

+++ Schiedsrichteranwärterlehrgang +++

Schiriiiiiiiiii....

Wir brauchen Dich! JEDER neue Schiedsrichter zählt. Wer Interesse hat, demnächst startet ein neuer Anwärterlehrgang im Heidekreis!

 

Der NFV Kreis Heidekreis plant in der Zeit vom Freitag, 02.02.2018 bis Sonntag, 11.02.2018 einen Schiedsrichteranwärterlehrgang durchführen, wenn mindestens 15 Anwärter von den Vereinen gemeldet werden.

 

Für die Anmeldung ist ausschließlich das Anmeldeformular (s. Homepage www.nfv-heidekreis.de , Rubrik Schiedsrichter, Formulare), zu verwenden. Die Anmeldungen sind vom geschäftsführenden Vorstand des jeweiligen Vereins mit Stempelabdruck zu versehen und an:


Gerrit Ludwig, An den Kiefern 1 a, 29614 Soltau

 

zu schicken.


Die Ausbildung ist zeitlich so gelegt worden, dass insbesondere schulpflichtigen Anwärtern eine Teilnahme ermöglicht werden soll. Da der Lehrgang an zwei Wochenenden (freitags bis sonntags) durchgeführt wird, ist die gleichzeitige Teilnahme am Spielbetrieb leider nicht möglich. Ich verweise hier auf die Möglichkeit der Spielverlegung, welche kostenfrei möglich sein sollte. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin muss das 14. Lebensjahr mit Beginn oder während des Lehrganges vollendet haben.


Die Vereine werden gebeten, bis zum 24.01.2018 ihre Anmeldungen zu übersenden, wobei der Anmeldetermin zwingend einzuhalten ist, später eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Nach Eingang der Anmeldungen werden die Anwärter persönlich zu einer Informationsveranstaltung am 31.01.2018, Gasthaus Meding, Dorfmark, bei der über das Schiedsrichterwesen allgemein und die Pflichten und Rechte der Schiedsrichter informiert wird, eingeladen.
Für die Teilnahme am Lehrgang werden keine Lehrgangsgebühren erhoben. Sollte allerdings ein(e) verbindlich angemeldete(r) Teilnehmer(in) nicht zum Lehrgang erscheinen oder den Lehrgang abbrechen, so wird ein VWE in Höhe der Lehrgangsgebühr unter Vereinshaftung erstellt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 18. Januar 2018

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.